Urlaubssemester: Worauf ist bei der Beurlaubung von der Uni zu achten?

Urlaubssemester: Worauf ist bei der Beurlaubung von der Uni zu achten?


03.08.2020 · Studium · von Lukas

Das Klischee vom faulen Studentenleben können nur die wenigsten Studierenden bestätigen. Vor Lernstress, Vorlesungen und Prüfungen kommen bei vielen Freizeit und Reiseträume zu kurz. Hast du keine Lust mehr, deine Auslandserfahrung hinter der Bildung anzustellen, kannst du über ein Urlaubssemester nachdenken. Hierbei handelt es sich um eine offizielle Beurlaubung. In dieser Zeit kannst Du Deine Koffer packen, auf Reisen gehen, Land und Leute kennenlernen und dringend benötigte Erholung nachholen – oder vielleicht doch nicht?

Wann ist ein Urlaubssemester sinnvoll?

Gruende Semester aussetzen

Beim Urlaubssemester ist Nomen Omen. Die offizielle Unterbrechung des Studiums gilt für die Dauer eines Semesters. In dieser Zeit bist du – abhängig von der Universität – nur eingeschränkt oder nicht berechtigt, Studienleistungen zu erbringen oder Lehrveranstaltungen zu besuchen. Obgleich du in deinem Urlaubssemester das Lehrmaterial zur Seite legen kannst, bleibt dir dein Studienplatz und der Studierendenstatus erhalten. Da das freie Semester nicht als normales Semester zählt, wird es nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Allerdings ist es als Hochschulsemester verzeichnet, da du während der Zeit immatrikuliert bleibst.

 

Für Studierende stellt sich oftmals die Frage, warum sie das Urlaubssemester beantragen sollen, wenn sie auch so die Studienaktivitäten unterbrechen könnten. Natürlich kannst du dich während deiner Regelstudienzeit für mehrere Wochen oder Monate auf die faule Haut legen – allerdings wirst du dich vorwiegend in finanzieller Hinsicht über die Konsequenzen ärgern. Für Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Stipendium erhalten, kann der inoffizielle Urlaub schnell nach hinten losgehen. Immerhin endet die Förderung mit der Regelstudienzeit bzw. ist an gewisse Mindestleistungen (ECTS, positives Ablegen von Prüfungen) gebunden. Tritt dieser Fall ein, fehlt dir unter Umständen das nötige Kleingeld durch Beihilfen.

 

Finanzieren deine Eltern oder eine Stiftung dein Studium, kommst du bei einem selbstgenehmigten Urlaub schnell in Erklärungsnot. Immerhin machst du dir auf Kosten anderer eine schöne Freizeit. Vorwiegend Stipendiaten müssen damit rechnen, dass ihnen nach einer inoffiziellen Studienunterbrechung der Geldhahn abgedreht wird. Ebenso musst du damit rechnen, dass dir das Semester, in dem du ohne Abmeldung blau machst, als Regelstudienzeit anerkannt wird. Dementsprechend könnte sich deine Studienzeit verlängern und Studiengebühren drohen.

 

Erschöpfung oder Reiselust – das Urlaubssemester will begründet werden

urlaubssemester

Wer sein Studium unterbrechen will, sollte auch wissen, warum er das tut. Dabei brauchst du nicht zwingend einen weltbewegenden Grund, um ein Urlaubssemester zu beantragen. Welche Gründe für einen Antrag infrage kommen, legt jede Hochschule in Eigenregie fest. In der Satzung deiner Universität kannst du nachlesen, wann du gute Chancen auf eine offizielle Studienunterbrechung hast. Zu den gängigen Gründen gehören:

  • Kindererziehung,
  • Krankheit,
  • Schwangerschaft oder Elternzeit,
  • Auslandssemester,
  • Praktikum,
  • Pflege eines Angehörigen,

 

Seltener akzeptieren die Hochschulen eine wirtschaftliche Notlage als Grund für ein Urlaubssemester. Fehlt dir das Geld, um Studiengebühren und Lebensunterhalt zu stemmen, und ist löst ein Nebenjob das Problem auch nicht, kommt als Alternative oftmals auch ein Privatdarlehen in Betracht. Vergleichsportale wie Smava.de können dir hier einen guten Überblick verschaffen.

Obgleich es verlockend klingt, aus Fernweh das Studium Studium sein zu lassen, werden die wenigsten Universitäten deine Reiselust als guten Grund für ein Urlaubssemester akzeptieren. Spielst du mit dem Gedanken, zu flunkern, solltest du beachten: Das Vorliegen der genannten Gründe muss nachgewiesen werden. Gibst du beispielsweise eine Krankheit als Beurlaubungsgrund an, brauchst du zwingend ein ärztliches Attest. Aus diesem muss hervorgehen, dass die Krankheitsdauer sich über mehrere Monate hinzieht. Möchtest du ein Auslandssemester absolvieren, benötigst du in der Regel die Zulassung an der Gasthochschule.

 

Wie lange kannst du dich beurlauben lassen?

Bereits der Name „Urlaubssemester“ verrät, dass die Beurlaubung für ein Semester gilt. Nur in seltenen Fällen kannst du dich direkt für zwei Semester offiziell vom Studium abmelden. Damit ist das zulässige Limit für das gesamte Studium allerdings erreicht. Liegt kein gravierender Grund vor, solltest du demnach darüber nachdenken, ob es keine Alternative zum Urlaubssemester gibt. Übrigens: Du kannst Dich nicht für einen kürzeren Zeitraum als ein Semester beurlauben lassen. Im Zweifelsfall wende dich einfach an deine Studierendenvertretung bzw. die ÖH, welche dir sicherlich gerne Auskunft zu deinen Möglichkeiten gibt.



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