Finanzielle Unterstützung für Studenten: Die Wohnbeihilfe St. Pölten
Das Studentenbudget ist oftmals klein und reicht für Personen mit geringem Einkommen meist gerade so. Zum Glück gibt es einige Möglichkeiten, wie du dich finanziell unterstützen lassen kannst. Eine davon ist die Wohnbeihilfe St. Pölten. Wir verraten dir, welche Vorraussetzungen du erfüllen musst, um die Beihilfe beziehen zu können und worauf du sonst noch achten solltest.
Die Voraussetzungen für die Wohnbeihilfe St. Pölten
Die Haushaltsgröße
Die Wohnbeihilfe St. Pölten wird auch als “Zuschuss zum Aufwand für das Wohnen” bezeichnet. Ihr Zweck ist es, Eigentümern oder Mietern einer geförderten Wohnung wie z.B. einer Genossenschaftswohnung finanziell unter die Arme zu greifen. Das heißt, du hast dann Anspruch auf eine Förderung, wenn das Objekt, in welchem du wohnst, mithilfe der Wohnbauförderung errichtet wurde. Prinzipiell können nur natürliche Personen (also keine Unternehmen etc.) in Niederösterreich die Wohnbeihilfe beantragen. Außerdem muss das betreffende Objekt, für welches du Wohnbeihilfe beantragst, als dein Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Die erste wichtige Kennzahl, wenn es um die Wohnbeihilfe St. Pölten geht, ist die Haushaltsgröße. Dabei musst du bekannt geben, wieviele Personen mit dir in einem Haushalt leben. Auch für Wohngemeinschaften ist es möglich, die Beihilfe zu beziehen. Allerdings kann nur eine Person den Antrag stellen.
Das Haushaltseinkommen/Familieneinkommen
It’s all about the money. Deshalb wird für die Wohnbeihilfe auch die Information darüber benötigt, wie hoch das Einkommen deines Haushalts ist. Das Haushaltseinkommen setzt sich aus dem Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammen. Wichtig dabei ist, dass die einzelnen Einkommen nachgewiesen werden können.
Die Wohnungsgröße & der förderbare Wohnungsaufwand
Pro Person existiert eine maximal förderbare Nutzfläche. Für eine Person beträgt diese max. 50qm, für zwei Personen max. 70qm, für drei Personen max. 80qm, für vier Personen werden max. 90qm gefördert, bei fünf Personen sind es max. 105qm. Für jeden weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die förderbare Nutzfläche um jeweils 15qm.
Benötigte Dokumente bei der Einreichung
- Einkommensnachweis
- Antragsformular Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe
- Nachweis über die Leistung des Wohnungsaufwands
- Meldenachweis
- Miet- oder Kaufvertrag (nur bei Ersteinreichung nötig)
Außerdem (wenn zutreffend):
- Nachweis über Gleichstellung
- Scheidungsbeschluss und -vergleich
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
- Nachweis bei Familien, bei denen ein Familienmitglied eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 55% im Sinne des § 35 EStG 1988 aufweist oder bei Anspruch auf Pflegegeld ab der Höhe der Stufe II gemäß Bundespflegegeldgesetz 1993 bzw. NÖ Pflegegeldgesetz 1993
- Nachweis über vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltsleistungen (Alimente). Bei freiwilligen oder nicht vereinbarten Unterhaltszahlungen werden die Durchschnittsbedarfssätze (verlautbart vom Landesgericht Wien für Zivilrechtssachen) herangezogen
Bist du dir nicht sicher, ob du Beihilfe bekommst? Du kannst dir mit dem Online-Rechner ganz einfach ausrechnen, ob und wie viel Unterstützung du erhalten würdest. Wenn du die Förderung erhältst, bekommst du sie in den meisten Fällen ein Jahr lang. Danach kannst du einen Antrag auf Weiterförderung stellen. Alle weiteren Informationen zur Wohnbeihilfe sowie die nötigen Formulare findest du online.
Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben natürlich ohne Gewähr.
Stand der Informationen: Dezember 2020