Studienbeihilfe Klagenfurt: Alle Infos zur Finanzspritze

Studienbeihilfe Klagenfurt: Alle Infos zur Finanzspritze


07.12.2020 · Finanzen · von Christina

Seen, surfen, schwimmen oder einfach chillen. Kärnten, mit der Landeshauptstadt Klagenfurt, bietet unfassbar viel, um das Studium ein bisschen zu vernachlässigen. Doch auf was du auf keinen Fall vergessen solltest, ist die Studienbeihilfe.

Grundsätzliches zur Studienbeihilfe

Studienbeihilfe

Voraussetzung für die Gewährung einer Studienbeihilfe ist, dass der Studierende sozial bedürftig ist, noch kein Studium oder keine andere gleichwertige Ausbildung absolviert hat, einen günstigen Studienerfolg nachweist und das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat – so der offizielle Wortlaut.

Die Studienbeihilfe tritt also dann in Kraft, wenn deine Eltern oder du als Student nicht in der Lage bist, dein Studium ausreichend zu finanzieren. Besonders wichtig dabei ist:

  • soziale Förderungswürdigkeit
  • Vorliegen eines günstigen Studienerfolges
  • Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen

Achtung: Änderungen ab September 2022

Zum einen ändert sich, welches Alter du zu Studienbeginn haben darfst: Die Altersgrenze für den Bezug hebt sich dann um drei Jahre auf 33.

Zum anderen ändert sich die Berechnungsweise: Es gibt Erleichterungen für Berufstätige bzw. Selbsterhalter, die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt, außerdem steigt die Einkommensgrenzen für den Bezug und die Höchstbeihilfe wird angehoben.

Wer hat Anspruch auf eine Studienbeihilfe?

  • österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
  • gleichgestellte Ausländer und Staatenlose

Daraus ergibt sich folgendes:

  • EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger
    Sind gleichgestellt, wenn sie selbst oder ein Elternteil “Wanderabeitnehmer” sind oder wenn vor Studienbeginn bereits eine ausreichende “Integration in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem” bestanden hat.
  • Drittstaatsangehörige
    Gilt, wenn sie das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben.
  • Staatenlose
    Müssen für die Gleichbehandlung schon mindestens fünf Jahre vor Studienbeginn gemeinsam mit einem Elternteil in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gewesen sein.
  • Konventionsflüchtlinge
    Benötigen den Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Pass, Bescheid).

Einreichfristen:

Die Einreichfristen sind immer dieselben – also aufpassen: Beginn ist jeweils der 20. September bis 15. Dezember fürs Wintersemester und der 20. Februar bis 15. Mai fürs Sommersemester. Diese solltest du dir unbedingt im Kalender notieren. Hier kommst du zum Online-Antrag für die Studienbeihilfe.

So sieht die Studienbeihilfe Klagenfurt im Detail aus

Studienbeihilfe Klagenfurt

Die Studienbeihilfe Klagenfurt wird monatlich ausgezahlt und liegt mindestens bei 5€ pro Monat. Die Höchststudienbeihilfe wiederum beträgt 8.580€ pro Jahr. Wegen dieser großen Schwankungsbreite ist es wichtig, dass du dich beraten lässt. Ab Herbst 2022 werden es max. 923€ pro Monat, was einer jährlichen Höchststudienbeihilfe von knapp über 11.000€ gleichkommt.

Weitere nützliche Infos findest du online bei der Stipendienstelle Klagenfurt, dort kannst du dir auch das Antragsformular sichern.

Zuverdienst neben der Studienbeihilfe in Klagenfurt:

Die Zuverdienstgrenze betrug bis Herbst 2020 10.000€/Jahr, wurde aber auf 15.000€/Jahr erhöht. Damit können Studierende neben ihrer Ausbildung mehr dazuverdienen ohne die Beihilfe zu verlieren. Wenn du die Einkommensgrenze von 15.000€ jährlich überschreitest, wird die Studienbeihilfe um diesen Betrag gekürzt.

Also ist Vorsicht geboten. Dein Einkommen wird nämlich jährlich überprüft, jedoch macht es keinen Unterschied wie viel du in Ferien oder Praktika verdienst, nur die Jahresgrenze darf nicht überschritten werden.

Standort und Kontaktdaten der Stipendienstelle Klagenfurt:

Die Stipendienstelle Klagenfurt ist ganz schnell gefunden und zwar im Nautilusweg 11, 9020 Klagenfurt. Die Stipendienstelle ist bis auf weiteres nur telefonisch, elektronisch oder postalisch erreichbar.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr
Tel: +43 463 51 46 97

Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

Stand der Informationen: Dezember 2020



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