Welche Art von Job lohnt sich für Studierende?
Wer als Student neben dem Studium Geld dazu verdienen möchte, kann dafür einen Job aufnehmen. Nicht jeder Arbeitsplatz ist aber dafür geeignet. Je nach Arbeitsvertrag gerätst Du sonst in Schwierigkeiten oder musst dich mit ungünstigen Verhältnissen in der Steuerbelastung und staatlichen Transferleistungen herumschlagen. Also: Welche Art von Job lohnt sich für Dich als Student?
Geld verdienen als Student
Rund drei Viertel aller Studenten arbeiten neben dem Job, um sich Geld dazuzuverdienen. Wer nicht von seinen Eltern finanziell unterstützt wird, hat das oft nötig.
Mit Jobs in Wien ist es leichter, sich die hohen Lebenshaltungskosten in der Großstadt zu leisten. Das heißt aber nicht, dass die, die besonders fleißig sind, sich ohne Probleme eine Menge Taschengeld dazuverdienen können.
Insbesondere, wenn Du Studienbeihilfe erhältst, treffen auf diese Fördergelder ab einer bestimmten Menge Gehalt sonst Kürzungen zu. An welche Vorgaben musst Du Dich als Student mit Nebenjob halten, damit Du keine Nachteile hast?
Wie viel dürfen Studierende arbeiten und verdienen?
Der Status „Student“ unterscheidet sich von dem Status „Arbeitnehmer“. Da Du als Studierender in der Regel noch keine volle Arbeitskraft bist, und Deine Leistung auf die Ausbildung konzentrieren solltest, gelten für Dich, solange Du Studierender bist, mehrere steuerliche Vorteile.
Den Studierenden-Status kannst Du allerdings anhand der geleisteten Stunden und des verdienten Gehalts verlieren.
Studieren als Haupttätigkeit: So viele Stunden/Tage darfst Du arbeiten
Grundsätzlich ist es Studierenden erlaubt, neben dem Studium arbeiten zu gehen. Während sie studieren, zählt das Studium allerdings als ihre Haupttätigkeit. Damit Du den Status als Studierender beibehältst, darfst Du nicht mehr Zeit auf die Arbeit verwenden als auf das Studium selbst.
Deshalb darfst Du insbesondere während der Vorlesungszeiten nur eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten und Gehalt verdienen, bevor Du beitrags- und steuerpflichtig wirst.
Für Studenten mit Nebenjob gilt:
- Während der Vorlesungszeit: Nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.
- In der vorlesungsfreien Zeit wird diese Begrenzung aufgehoben und Du kannst mehr arbeiten.
Nebenjobs zur Haupttätigkeit Studium: So viel darfst Du verdienen
- Für Studierende gilt im Jahr 2022, dass sie nicht mehr als 485,85€ im Monat verdienen dürfen, um beitrags- und steuerfrei zu bleiben. Das ist die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze.
Dabei ist es unerheblich, wie viele Stunden Du gearbeitet hast, um auf diesen Betrag zu kommen. Hast Du gleichzeitig mehrere Nebenjobs, wird der Verdienst aus diesen zusammengerechnet.
Solange Du Gehalt innerhalb dieser Geringfügigkeitsgrenze einnimmst, zahlst Du als Dienstnehmer oder Dienstnehmerin keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.
- Die Einkommensgrenzen sind besonders wichtig, wenn Du Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalterstipendium beziehst oder Du unter 25 bist und Deine Eltern Familienbeihilfe bekommen. Wenn Du in diesem Fall mehr als 15.000€ im Jahr verdienst, muss alles, was darüber liegt, zurückbezahlt werden.
Daneben gilt für Studenten, die einen Teil ihrer Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit beziehen, dass sie bis zu einem jährlichen Verdienst von 12.000€ keine Lohnsteuer zahlen müssen. Meist lohnt sich also ein Job, der darunter liegt, besonders gut für Studierende. Sonst liegt diese Grenze bei 11.000€.
Welche Jobs eignen sich für Studierende?
Brichst Du mit diesen Vorgaben, bist Du nicht mehr ein Studierender mit Nebenjob, sondern ein studierender Beschäftigter, da das Studium nicht mehr als Hauptbeschäftigung gezählt wird. In diesem Fall fallen für Dich Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer an.
Geringfügige Beschäftigung
Bei einer geringfügigen Beschäftigung nimmst Du maximal Gehalt bis zu der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 485,85€ im Monat ein. Dazu gehören klassische Studentenjobs wie Teilzeitarbeit in Supermärkten, Bars, Restaurants und Co.
In der Regel hat die studierende Person dabei einen freien Dienstvertrag. Dieser besagt, dass die Person dort arbeitet, ohne fest in den Betrieb eingebunden zu sein.
Unter der Geringfügigkeitsgrenze fallen dabei für Studenten keine Sozialabgaben oder Steuern an. Bei der Anstellung als geringfügige Arbeitskraft wirst Du von Deinem Arbeitgeber unfallversichert.
Sonderregelung für Werkverträge & Pflichtpraktika
Die Pflichtpraktika/Ferialpraktika für das Studium werden nicht immer vergütet. Unter Umständen gelten hier also andere Vorgaben, was die Arbeitszeit betrifft.
- Für Praktikanten & Praktikantinnen unter 18 gilt eine Arbeitszeit von maximal acht Stunden am Tag und maximal vierzig Stunden in der Woche.
- Ältere Studierende dürfen Überstunden machen. Sie müssen durch Gehalt oder Freizeitausgleich entlohnt werden.
Bei Werkverträgen erzielen Studierende ein betriebliches Einkommen. Daher wird der Werkstudentenjob gleichwertig mit anderen Studentenjobs behandelt.
- Das heißt als Studierender musst Du unter den 20 Stunden in der Woche und 485,85€ im Monat bleiben, um beitragsfrei zu arbeiten.
- In vielen Werkstudentenjobs arbeiten Studierende rund 10 Stunden die Woche und nehmen mehr Geld als geringfügige Beschäftigte ein. In diesem Fall ist es eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, bei denen diese durch den Arbeitgeber übernommen werden.
Fazit
Insbesondere in Großstädten müssen viele Studierende arbeiten, um den Lebensunterhalt zu zahlen. Damit Du dabei keine Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer zahlst, musst Du aber geeignete Jobs finden.
Am vorteilhaftesten sind Jobs mit geringfügiger Beschäftigung. Bei ihnen darf das Gehalt nicht über 485,85€ im Monat steigen und nicht mehr als 20 Tage in der Woche gearbeitet werden. Für Beziehende von Fördergeldern gilt eine Einnahmegrenze von 15.000€ im Jahr. Alles, was darüber liegt, muss zurückgezahlt werden.
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