Dein Wegweiser durch den Förderdschungel: Wohnbeihilfe für Studierende
Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung und wird prinzipiell von jedem Bundesland gewährt, besonders bei Studierenden gibt es jedoch Ausnahmen. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deshalb haben wir in diesem Beitrag Überblicksinfos und nützliche Links rund um die Wohnbeihilfe für dich zusammengestellt und nach Bundesländern sortiert. Mit der Machete durch den Förderdschungel von Wien bis Bregenz.
Wohnbeihilfe für Studierende in Österreich
Du willst direkt und ohne viel Scrollen zu einem bestimmten Bundesland gelangen? Dann nutze unsere Schnellwahl:
- Wohnbeihilfe Wien
- Wohnbeihilfe Steiermark
- Wohnbeihilfe Tirol
- Wohnbeihilfe Oberösterreich
- Wohnbeihilfe Salzburg
- Wohnbeihilfe Niederösterreich
- Wohnbeihilfe Kärnten
- Wohnbeihilfe Burgenland
- Wohnbeihilfe Vorarlberg
Wien
Alle Infos zur Wohnbeihilfe Wien auf einen Blick:
In Wien werden alle Personen mitgerechnet, mit denen du gemeinsam in einem Haushalt lebst (Hauptwohnsitz). Bei WGs sind bei der Berechnung der Haushaltsgröße und der Feststellung des Mindesteinkommens alle Personen zu berücksichtigen. Unabhängig davon, ob die WG als Haupt- oder Nebenwohnsitz deiner Mitbewohner gemeldet ist. Der Antrag für Wohngemeinschaften darf jedoch nur von der im Mietvertrag aufscheinenden Person gestellt werden. Scheinen mehrere Personen im Mietvertrag auf, darf die Wohnbeihilfe dennoch nur einer Person gewährt werden, welche wiederum für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.
Als Haushaltseinkommen gilt das Nettoeinkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebender Personen. Hier findest du eine Liste von Einkommen, die zum bzw. nicht zum Nettoeinkommen gezählt werden. Beispielsweise werden Stipendien von inländischen Unis zum Nettoeinkommen gerechnet, die Familienbeihilfe nicht.
Wohnungsgröße & Wohnungsaufwand
Die angemessene Wohnfläche beträgt 50qm für eine Person, 70qm für zwei Personen und 15qm für jede weitere Person. Überschreitet deine Wohnfläche diese Zahlen, wird der anrechenbare Wohnungsaufwand um diesen Betrag gekürzt. Wohnst du beispielsweise alleine in einer 60qm Wohnung, bekommst du trotzdem nur 50qm gefördert.
Zur Berechnung der Wohnbeihilfe wird nicht der gesamte Mietzins herangezogen. So werden zum Beispiel Betriebskosten und Lebensführungskosten nicht als Wohnungsaufwand in die Berechnung der Wohnbeihilfe miteinbezogen.
In Wien ist die MA 50 für die Wohnbeihilfe zuständig. Die Frist für den Antrag läuft immer bis zum 15. des jeweiligen Monats. Vergiss nicht alle erforderlichen Unterlagen beizulegen! Die MA 50 bietet eigene Tabellen zur Berechnung der Wohnbeihilfe an. Einen eigenständigen Artikel zur Wohnbeihilfe in Wien findest du bei uns im Magazin.
Steiermark
Bei Gewährung der Wohnbeihilfe berücksichtigt die Steiermark ebenfalls Einkommen und Wohnungsgröße. Du kannst sie nur für Mietwohnungen und nicht für Eigentumswohnungen beantragen. Natürlich muss ein gültiger Mietvertrag vorliegen und die Wohnung als dein Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Mit dem Online-Wohnbeihilferechner kannst du dir ganz einfach und relativ flott ausrechnen, ob und wie viel Wohnbeihilfe du bekommst und dann gleich diesen Antrag ausfüllen. Die Frist läuft immer bis zum 15. des Monats. Einen eigenständigen Artikel zur Wohnbeihilfe in Graz findest du natürlich ebenfalls bei uns.
Tirol
Die Wohnbeihilfe in Tirol wird dann gewährt, wenn der Wohnungsaufwand bemessen an der Haushaltsgröße und dem monatlichen Einkommen die zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung übersteigt. Der Wohnungsaufwand wiederum bemisst sich an der Nutzfläche. Für eine Person wird von einer förderbaren Nutzfläche von maximal 50qm ausgegangen. Die Nutzfläche steigt pro zusätzlicher Person um 20qm. Förderbar sind dadurch dennoch nur maximal 150qm.
Deinen Antrag auf Wohnbeihilfe kannst du in den Einreichstellen deiner Bezirkshauptmannschaft oder aber per Online-Formular einreichen. Einen eigenständigen Artikel zur Wohnbeihilfe in Innsbruck findest du bei uns im Blog.
Oberösterreich
In Oberösterreich ergibt sich die Höhe der Wohnbeihilfe aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand, wobei die Obergrenze 300€ pro Monat beträgt. Die genaue Berechnung kannst du online nachlesen. Die Wohnbeihilfe hängt auch in Oberösterreich von der Haushaltsgröße, vom Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen und von der Wohnnutzfläche ab. Die Wohnnutzfläche beträgt für eine Person maximal 45qm und für jede weitere Person 15qm.
Deinen Antrag kannst du bei der Direktion für Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, einreichen. Einen eigenständigen Artikel zur Wohnbeihilfe in Linz findest du natürlich bei uns.
Salzburg
In Salzburg hängt die Art der Wohnbeihilfe primär davon ab, ob es sich um eine geförderte oder private Wohnung handelt. Geförderte Wohnungen werden durch das Land Salzburg nicht an Studierende vergeben (das Land fördert dafür Studentenheime). Ausnahmen bestehen jedoch, wenn du dein Studium neben zumindest einer Halbtagsbeschäftigung betreibst bzw. du dein Studium bald abschließt und schon eine verbindliche Jobzusage hast. Ist dies nicht der Fall, trifft für Studierende in der Regel die erweiterte Wohnbeihilfe zu.
Auch hier gilt: Die Wohnung muss als dein Hauptwohnsitz gemeldet sein und ein gültiger Mietvertrag bestehen. Zur Berechnung werden das Haushaltseinkommen und die Mietkosten herangezogen. Wichtig dabei ist, dass die Nettomiete den festgelegten Richtwertmietzins – 8,03€ pro qm – nicht übersteigt. Beraten lassen kannst du dich beim Salzburger Hauptbahnhof, bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Salzburg (Fanny-von-Lehnert-Straße 1). Weiteres zur Antragstellung findest du online. Den eigenständigen Artikel zur Wohnbeihilfe in Salzburg findest du im iamstudent Magazin.
Niederösterreich
Auch in Niederösterreich sind für die Wohnbeihilfe das Einkommen, die Haushaltsgröße und der Wohnungsaufwand die ausschlaggebenden Faktoren. Mit dem Online-Rechner für den Wohnzuschuss kannst du dir gleich anschauen, ob und wie viel Wohnbeihilfe du bekommen kannst. Zur Antragstellung verwende bitte das Antragsformular. Den eigenständigen Artikel zur Wohnbeihilfe in St. Pölten findest du bei uns.
Kärnten
Auch in Kärnten sind für die finanzielle Unterstützung das Einkommen, die Haushaltsgröße und der Wohnungsaufwand die ausschlaggebenden Faktoren. Viele Informationen gibt die Website nicht preis, dafür kannst du aber mit dem Wohnbeihilfenrechner ganz einfach die Höhe der Unterstützung heraus finden. Den eigenständigen Artikel zur Wohnbeihilfe in Klagenfurt findest du in unserem Magazin.
Burgenland
Im Burgenland wird zwecks Wohnbeihilfe, wie in allen anderen Bundesländern auch, das Einkommen, die Haushaltsgröße und der Wohnungsaufwand zur Berechnung der Beihilfe herangezogen. Die anrechenbare Nutzfläche beträgt für eine Person 50qm und ab zwei Personen 70qm. Maximal werden 3€ pro anerkannter Wohnnutzfläche gewährt. Deinen Antrag auf Wohnbeihilfe und die Einkommensbestätigung kannst du in deinem Gemeindeamt oder bei der Wohnbauförderungsstelle im Amt der Landesregierung einreichen.
Vorarlberg
Alles, was du zur Wohnbeihilfe in Vorarlberg wissen musst, erfährst du online. Zudem hat das Land Vorarlberg eine nützliche Broschüre veröffentlicht. Außerdem kannst du dir per Download des Wohnbeihilferechners bereits vorab unverbindlich einen Überblick über die Höhe einer möglichen Förderung machen. Den Download des Antrag (Word-Dokument) findet sich ebenfalls auf dieser Seite.
Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben ohne Gewähr. Bitte kontaktiere die zuständigen Stellen für genauere Infos!