Die Wohnbeihilfe Wien: Finanzielle Unterstützung für Studenten
Neben der Studienbeihilfe gibt es in der österreichischen Hauptstadt noch eine weitere Möglichkeit, als Studi zu sparen: Die Wohnbeihilfe Wien. Wie du an sie rankommst und was du beachten musst, erfährst du bei uns.
Mit der Wohnbeihilfe sollen grundsätzlich Personen mit geringem Einkommen unterstützt werden – da gehörst du als Studi höchstwahrscheinlich dazu. Um die Förderung zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen und sie bei deiner zuständigen Wohnbeihilfe-Stelle beantragen.
Der Wohnbonus ’23
Um die aktuellen Teuerungen zu bewältigen, vergibt die Stadt Wien den Wohnbonus ’23. Das sind 200€ finanzielles Polster, das dir zusteht, wenn du folgende Kriterien erfüllst:
- Du bist über 18 und hast zum Stichtag 28.06.23 an einer Wiener Adresse deinen Hauptwohnsitz gemeldet.
- Bestimmte Jahres-Einkommensgrenzen müssen erfüllt sein: Unter 40.000€ Brutto-Jahreseinkommen, wenn 1 Person an der Adresse Hauptwohnsitz hat; unter 100.000€, wenn 2 und mehr Personen dort Hauptwohnsitz-gemeldet sind. Die 100.000€ Grenze gilt auch bei WGs mit anderen Personen ab 18 Jahren, die ebenfalls ihren Hauptwohnsitz dort haben. Studienbeihilfe zählt übrigens nicht zum Jahresbrutto-Einkommen.
Holst du dir den Wohnbonus, obwohl du diese Kriterien nicht erfüllst, musst du die Leistung zurückzahlen.
Wie beantragst du den Wohnbonus?
- per Online-Ansuchen bis 30.09.23
- Die Stadt Wien schickt dir ein Informationsschreiben per Post. Der Brief enthält das Passwort, das du für das Online-Ansuchen brauchst.
- Hier gehts direkt zum Ansuchen!
- Die 200€ werden entweder auf ein angegebenes Konto überwiesen oder die Anweisung erfolgt per Post.
- Pro Adresse kann nur 1 Ansuchen gestellt werden. Macht euch also innerhalb der WG aus, wer den Antrag stellt.
Die Voraussetzungen für die Wohnbeihilfe Wien
Haushaltsgröße
Hier kommt es darauf an, wie viele Personen mit dir zusammen leben. Auch Wohngemeinschaften können die Wohnbeihilfe Wien beantragen, es darf allerdings nur eine Person den Antrag auf Wohnbeihilfe stellen und diese auch beziehen.
Voraussetzung dafür ist, dass du die WG als deinen Hauptwohnsitz gemeldet hast. In WGs werden allerdings auch Personen zum Haushalt gezählt, die in der Wohnung nur den Nebenwohnsitz haben.
Haushaltseinkommen
Das Haushaltseinkommen setzt sich aus dem Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammen. Die genauen Richtsätze zum Haushaltseinkommen findest du online. Alle Einkommen müssen mithilfe des Einkommensnachweises belegt werden können. Ohne Nachweis gibt’s keine Wohnbeihilfe.
Das Mindesteinkommen für eine Person beläuft sich aktuell auf 1.053,64€. Für zwei Personen – z.B. in einer WG – ist ein Mindesteinkommen von 1.577,02€ vorgesehen. Für jede weitere erwachsene Person muss das Mindesteinkommen um 523,38€ höher sein und für jedes Kind muss das Mindesteinkommen wiederum um 162,57€ höher sein.
Wohnungsgröße
Als angemessene Nutzfläche werden pro Person 50 Quadratmeter angesehen, für 2 Personen 70 Quadratmeter und für jede weitere Person weitere 15 Quadratmeter. Sollte in deinem Fall diese Größe überschritten werden, wird dein anrechenbarer Wohnungsaufwand dementsprechend gekürzt.
Wohnungsaufwand
Bei der Berechnung der Wohnbeihilfe wird dein Wohnungsaufwand ermittelt. Allerdings gibt es einige Beträge, welche nicht bei der Rechnung anerkannt werden wie etwa die Umsatzsteuer oder Ausgaben für Strom und Heizung und einiges mehr. Auf der Website der Stadt Wien findest du weitere wichtige Informationen und kannst du dir zudem deine Wohnbeihilfe selbst ausrechnen. Informationen zu den österreichweiten Wohnbeihilfen findest du in unserem Magazin.
Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben natürlich ohne Gewähr.
Stand der Informationen: Juli 2023