Finanzielle Unterstützung für Studenten: Wohnbeihilfe Innsbruck
Traumhafte Natur, Alpenblick und liebenswürdige Einheimische. Studieren in Tirol kann eigentlich nur positive Erfahrung werden. Wären da nicht immer diese nervigen Geldangelegenheiten. Wir zeigen dir, wie du ganz einfach mit der Wohnbeihilfe Innsbruck sparen kannst.
Zuschüsse sind eigentlich immer etwas Gutes. Nur wie du an sie rankommst, ist dir noch nicht ganz klar? Kein Problem, wir haben alles Wissenswertes zum Thema Wohnbeihilfe in der Tiroler Landeshauptstadt kompakt zusammengefasst.
Die Rahmenbedingungen für die Wohnbeihilfe Innsbruck
Die Förderung bekommst du, wenn du in einem wohnbaugeförderten Objekt lebst. Das kann eine Mietwohnung, ein Reihenhaus oder sogar eine Eigentumswohnung sein.
Die Anforderungen an dich sind dieselben wie in den anderen Bundesländern. Um Wohnbeihilfe zu bekommen, musst du entweder österreichischer Staatsbürger sein, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein oder seit mindestens fünf Jahren in Tirol deinen Hauptwohnsitz haben.
Wenn du in einem geförderten Objekt wohnst und die personenbezogenen Anforderungen erfüllst, musst du dich jetzt mit den wichtigsten Kennzahlen auseinandersetzen: Die förderbare Nutzfläche, das Einkommen und die Haushaltsgröße. Nur wenn diese Voraussetzungen passen bzw. eine Unterstützung als nötig angesehen wird, kannst du die Wohnbeihilfe erhalten.
Für eine einzelne Person beträgt die förderbare Nutzfläche 50 qm und für jede weitere Person 20 qm – allerdings werden maximal 150qm gefördert. Im Bezug auf das Haushaltseinkommen musst du das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen mit einberechnen und in weiterer Folge nachweisen.
Alle Details zur Wohnbeihilfe Innsbruck kannst du online nachlesen. Online findest du außerdem das Antragsformular für die Wohnbeihilfe und einen Beihilfen-Rechner. Wenn du alles ausgefüllt hast, musst du dich nur noch an die passende Einreichstelle wenden. Solltest du die Unterstützung bekommen, wird sie dir für ein Jahr gewährt. Folgeansuchen sollten innerhalb von drei Monaten nach Auslaufen der vorherigen Beihilfe beantragt werden, ansonsten erfolgt keine kontinuierliche Weitergewährung.
Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben natürlich ohne Gewähr.
Stand der Informationen: Dezember 2020